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Google V2 Cookie Consent

Technische und rechtliche Bedeutung für die Schweiz: Wie Consent Mode V2 die Umsetzung von Google-Diensten und Datenschutzpflichten beeinflusst.

Google V2 Cookie Consent Policy – Technische und rechtliche Bedeutung für die Schweiz

Mit der Einführung der Google V2 Cookie Consent Policy (auch bekannt als Google Consent Mode V2) hat Google Anfang 2024 einen neuen Standard für das Management von Einwilligungen im Online-Marketing etabliert. Diese Policy regelt, wie Webseitenbetreiber den Umgang mit Cookies und Tracking-Technologien gestalten müssen, wenn sie weiterhin Dienste wie Google Ads, Google Analytics oder Floodlight-Tags rechtskonform nutzen wollen.

Für die Schweiz, die seit dem 1. September 2023 ein revidiertes Datenschutzgesetz (DSG) kennt, ist diese Entwicklung hochrelevant. Zwar richtet sich Googles Policy primär an die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der ePrivacy-Richtlinie, doch durch den engen wirtschaftlichen und digitalen Verflechtungsgrad zwischen der Schweiz und der EU haben auch Schweizer Unternehmen faktisch keine Wahl: Wer Google-Dienste einsetzt oder international agiert, muss die neuen Anforderungen erfüllen.

1. Technische Grundlagen von Consent Mode V2

Google Consent Mode V2 unterscheidet zwei zentrale Signalarten, die über das Consent-Management-Framework (z. B. IAB TCF 2.2 oder proprietäre CMPs) an Google übermittelt werden:

Mit der Version V2 sind zwei zusätzliche Signalparameter hinzugekommen:

Diese Signale erlauben eine granulare Steuerung, wie weit Tracking- und Personalisierungsprozesse gehen dürfen. Sie sind damit zentral für die Unterscheidung zwischen funktionalem Tracking (z. B. Reichweitenmessung) und profilbasierter Werbung.

2. Verpflichtung zur Implementierung

Seit März 2024 verlangt Google zwingend die Integration von Consent Mode V2, wenn Webseitenbetreiber in der EU weiterhin personalisierte Anzeigen ausspielen oder Messdaten über Google Analytics 4 (GA4) erheben wollen. Fehlt die Implementierung, können Daten nicht mehr in vollem Umfang verarbeitet werden, was insbesondere das Conversion-Tracking und die Attributionsmodelle beeinträchtigt.

Auch wenn die Schweiz formal nicht Teil des EU-Rechtsraums ist, betrifft dies faktisch:

Die Policy entfaltet also einen faktischen extraterritorialen Effekt: Ohne Compliance ist die Nutzung zentraler Google-Dienste eingeschränkt oder gar nicht möglich.

3. Relevanz im Kontext des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG)

Besonders heikel ist im Schweizer Recht die Abgrenzung zwischen einfachem Profiling (Opt-out möglich) und Profiling mit hohem Risiko (Opt-in erforderlich). Die zusätzlichen Signale in Consent Mode V2 – insbesondere ad_user_data und ad_personalization – adressieren genau diesen Unterschied.

Für Schweizer Unternehmen bedeutet dies:

4. Technische Implikationen für Schweizer Webseitenbetreiber

5. Risiken bei Nicht-Umsetzung

6. Warum das auch für die Schweiz wichtig ist

Fazit

Die Google V2 Cookie Consent Policy ist mehr als nur ein technisches Update – sie markiert einen Paradigmenwechsel im Zusammenspiel von Tracking-Technologien, Werbeökonomie und Datenschutz. Für die Schweiz bedeutet das: Auch wenn die Regelungen formal aus der EU stammen, ist die faktische Wirkung direkt spürbar. Unternehmen, die Google-Dienste einsetzen, müssen Consent Mode V2 zwingend implementieren, um sowohl rechtliche Konformität als auch funktionale Datenqualität sicherzustellen.