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DSG-Checkliste für Unternehmen in der Schweiz – Ausführliche Version

Die vorliegende Checkliste dient dazu, Unternehmen in der Schweiz bei der systematischen Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen des Datenschutzgesetzes (DSG, Stand 25. September 2023) zu unterstützen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die rechtliche Beratung. Alle aufgeführten Punkte sollen Unternehmen als Orientierungshilfe dienen, um die datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfassen, zu dokumentieren und umzusetzen.

1. Erfassung der Datenbestände und Erstellung eines Verzeichnisses

Nach Art. 12 DSG müssen alle Unternehmen sämtliche Bearbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten dokumentieren:

Erstellung eines Verzeichnisses (Art. 12 DSG) mit Zweck, Kategorien von Daten, betroffenen Personen, Empfängern, Speicherdauer und TOMs.

2. Prüfung der Rechtfertigungsgrundlagen

3. Transparenz- und Informationspflichten

Unternehmen sind verpflichtet, gemäss Art. 19 DSG transparent zu informieren:

4. Einwilligungsmanagement und Cookie-Banner

5. Datensicherheit

Gemäss Art. 8 DSG sind angemessene TOMs Pflicht:

6. Prozesse für Betroffenenrechte

7. Umgang mit Datenschutzverletzungen

8. Verträge mit Auftragsbearbeitern

9. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

10. Governance und Verantwortlichkeiten

Fazit

Die Umsetzung des Schweizer DSG ist Pflicht, bietet aber auch Chancen: Vertrauen, Datensicherheit und Wettbewerbsvorteile. Ein strukturiertes Datenschutzmanagement schützt vor Sanktionen (bis 250’000 CHF, Art. 34 DSG) und stärkt die Marktposition.