Warum viele Cookie-Banner rechtswidrig sind
Auf vielen Webseiten finden sich Cookie-Banner, die lediglich einen Hinweis geben („Durch die Nutzung stimmen Sie zu“) oder nur die Option „Akzeptieren“ anbieten. Solche Banner sind aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, da sie keine echte Wahl ermöglichen.
Gemäß der DSGVO (EU) und dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG, Schweiz) muss eine Einwilligung:
- freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen,
- vor der Verarbeitung nicht notwendiger Cookies erteilt werden,
- jederzeit widerrufbar sein,
- und dokumentiert werden können.
Wer nur eine Schaltfläche „Akzeptieren“ anbietet oder Cookies bereits vor der Zustimmung setzt, verstößt gegen geltendes Recht.
Drittanbieter & Tracking
Besonders kritisch ist der Einsatz von Drittanbieter-Diensten wie Google Analytics, Facebook Pixel, YouTube, Google Fonts oder Social-Media-Plugins. Diese Dienste übertragen personenbezogene Daten (z. B. IP-Adressen, Nutzerverhalten) oft in Länder außerhalb der Schweiz und EU.
Ohne wirksame Einwilligung und entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist dies ein klarer Datenschutzverstoß.
Schweiz vs. EU – worauf Sie achten müssen
Auch wenn Ihr Unternehmen in der Schweiz ansässig ist, gilt: Sobald Ihre Webseite für Nutzer aus der EU erreichbar ist, greifen die strengeren Regeln der DSGVO.
Das bedeutet, dass ein rechtssicheres Cookie-Banner nicht nur in der Schweiz, sondern auch in allen EU-Mitgliedsstaaten Bestand haben muss.
Unsere Lösung
Wir entwickeln Cookie-Banner, die sowohl DSGVO- als auch revDSG-konform sind. Dabei achten wir auf:
- klare Opt-in-Mechanismen,
- transparente Informationen für Nutzer,
- Integration von Drittanbieter-Diensten nur nach Zustimmung,
- rechtssichere Dokumentation der Einwilligungen.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite rechtlich abgesichert ist und Ihre Nutzer volles Vertrauen haben.
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